Discussion:
Divemaster = Berufsausbildung?
(zu alt für eine Antwort)
Gerald Keller
2004-10-10 12:11:47 UTC
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Hallo zusammen!


Vorwort: Ich möchte keine erneute Padi/VDST o. ä. Diskussion anzetteln.

Im Moment bin ich an meiner Steuererklärung für vergangenes Jahr. Und da
habe ich
einen Padi-DM-Kurs gemacht, den ich unlängst abgeschlossen habe.

Nun überlege ich, ob es eine Chance gibt, das ganze als Ausbildung in
einem nicht
ausgeübten Beruf steuerlich geltend zu machen.

Hat das schon mal eine(r) von Euch (mit Erfolg) versucht?


Danke für Feedback!
gerald
Johannes Gerber
2004-10-10 14:05:41 UTC
Permalink
On Sun, 10 Oct 2004 14:11:47 +0200, "Gerald Keller"
Post by Gerald Keller
Im Moment bin ich an meiner Steuererklärung für vergangenes Jahr. Und da
habe ich
einen Padi-DM-Kurs gemacht, den ich unlängst abgeschlossen habe.
Nun überlege ich, ob es eine Chance gibt, das ganze als Ausbildung in
einem nicht
ausgeübten Beruf steuerlich geltend zu machen.
Hat das schon mal eine(r) von Euch (mit Erfolg) versucht?
Danke für Feedback!
gerald
Hi!

Wenn du in der Tauchausbildung arbeitest, bzw als Guide, dann sollte
das OK sein (Ich bin kein Steueranwalt).

Wenn du nicht wenigestens einen Zusatzjob hast wo du den Teichmeister
brauchts, dann wirds scwierig sein.

Johannes "Zahlt die Krankenkasse eigentlich Hypobare
Erlebnis-Bewegungstherapie?" Gerber
Gunter Herrmann
2004-10-10 16:15:42 UTC
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Hi!
Post by Johannes Gerber
On Sun, 10 Oct 2004 14:11:47 +0200, "Gerald Keller"
Post by Gerald Keller
Im Moment bin ich an meiner Steuererklärung für vergangenes Jahr. Und da
habe ich
einen Padi-DM-Kurs gemacht, den ich unlängst abgeschlossen habe.
Nun überlege ich, ob es eine Chance gibt, das ganze als Ausbildung in
einem nicht
ausgeübten Beruf steuerlich geltend zu machen.
Hi!
Wenn du in der Tauchausbildung arbeitest, bzw als Guide, dann sollte
das OK sein (Ich bin kein Steueranwalt).
In diesem Falle waeren es Werbungskosten (berufsbedingte Ausgaben)
Post by Johannes Gerber
Wenn du nicht wenigestens einen Zusatzjob hast wo du den Teichmeister
brauchts, dann wirds scwierig sein.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Der OP sprach eindeutig von
Ausbildung im nicht ausgeuebten Beruf. Das sind dann keine
Werbungskosten, sondern *Sonderausgaben*.

Mit dem Anerkennen ist vielleicht vergleichbar mit einem
LKW-Fuehrerschein (keine eigentliche Berufsausbildung, aber
erforderliche Lizenz fuer bestimmte Taetigkeiten). Als ich den vor
langer Zeit machte (ueber einen Jahreswechsel), wurden fuer ein Jahr
Sonderausgaben anerkannt, fuer das zweite nicht (Widerspruch
eingelegt, abgelehnt, nicht geklagt).

Folglich: In Steuererklaerung angeben und sehen. was passiert.

HTH
--
Gunter Herrmann
Naples, Florida, USA
Dietmar Lück
2004-10-10 17:40:26 UTC
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Am Sun, 10 Oct 2004 14:11:47 +0200 schrieb Gerald Keller:

Hi Gerald,
Post by Gerald Keller
Nun überlege ich, ob es eine Chance gibt, das ganze als Ausbildung in
einem nicht
ausgeübten Beruf steuerlich geltend zu machen.
Wären die Aufwendungen nicht besser bei "Aussergewöhnliche Belastungen"
aufgehoben :-)

Sorry, konnte ich mir nicht verbeissen.

Gruss

Dietmar
Joachim Warner
2004-10-10 18:13:16 UTC
Permalink
Post by Dietmar Lück
Wären die Aufwendungen nicht besser bei "Aussergewöhnliche Belastungen"
aufgehoben :-)
Nee, eher bei "unsinnige Geldausgaben" zusammen mit 20 Fleuropbelegen
und 40 teuren Cocktailrechnungen für die Angebetete, die dann doch den
Kerl mit der spontanen MFG für 3 Wochen auf die Seychellen nimmt :-)

Bei der Gelegenheit mal wieder ganz sachlich:
Hat wer eine Statistik über die Produktionszahlen von Divemastern per
anno und den Prozentsatz, der tatsächlich "Tauchkarriere" macht?

Gruß

Jo
Gerald Keller
2004-10-10 18:22:14 UTC
Permalink
Post by Dietmar Lück
Hi Gerald,
Post by Gerald Keller
Nun überlege ich, ob es eine Chance gibt, das ganze als Ausbildung in
einem nicht
ausgeübten Beruf steuerlich geltend zu machen.
Wären die Aufwendungen nicht besser bei "Aussergewöhnliche
Belastungen"
aufgehoben :-)
Sorry, konnte ich mir nicht verbeissen.
..hatte so was ähnliches doch kommen sehen :-)

Nun hoffe ich, meine Steuerfrau vom Finanzamt liest hier nicht mit:
Ds ganze hat Spaß gemacht. Und die Ausbildung war zumindest
recht ordentlich und wenig dogmatisch. Ich bin auch noch VDST-
Mitglied (und gedenke, dies zu bleuben).
Der Preis für den DM war ok, es gab interessante Einblicke
in die Padi-Philosophie und nebenbei hab' ich eben doch noch was
gelernt. Kommt halt auch immer drauf an, was man daraus macht...

Zum eigentlichen Thema habe ich hier
http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?rubrik=3644&key=standard_document_1054286
etwas gefunden. Ganz unten. Die Argumente könnte man sich ja zu Eigen
machen.

Mal sehen. Bei Interesse lass' ich Euch das Ergebnis wissen.

Gruß
gerald
Dietmar Lück
2004-10-10 19:59:47 UTC
Permalink
Am Sun, 10 Oct 2004 20:22:14 +0200 schrieb Gerald Keller:

Hi Gerald,
Post by Gerald Keller
..hatte so was ähnliches doch kommen sehen :-)
Und ich hab sogar auch einen Divemaster in der Familie. Mein Sohnemann
hatte den letztes Jahr machen müssen, um für sein Studium ein
Praxissemester auf einer Tauchbasis zu verbringen. Ab Januar 2005 ist er
dann im "non teaching status".

Trotz den oft negativen Unkenrufen, er hat bei dem Kurs viel gelernt und
die Arbeit danach auf der Tauchbasis hat ihm sehr viel gebracht (nicht nur
taucherisch).

Gruss

Dietmar
Hansjoerg Waibel
2004-10-11 22:47:53 UTC
Permalink
Dietmar Lück wrote:
[...]
Post by Dietmar Lück
Trotz den oft negativen Unkenrufen, er hat bei dem Kurs viel gelernt und
die Arbeit danach auf der Tauchbasis hat ihm sehr viel gebracht (nicht nur
taucherisch).
naja, er war ja auch nicht auf irgendeiner Kamikazebasis...
SCNR

Gruesse
haj"o
--
Hansjoerg Waibel
um die Adresse replyfaehig zu machen einfach die Grossbuchstaben entfernen
Joachim A. Schmitz
2004-10-11 04:44:58 UTC
Permalink
Hallo Gerald,

Du kannst die Kosten in der Rubrik "Sonderaushagaben - Ausbildung in
einem nichtausgeübten Beruf geltend machen. Gggf. würde ich noch das
Tauchgerödel dazu nehmen. Das wäre aber dann schon frech. Allerdings
macht das in der Regel wenig Sinn, da die Möglichkleiten bei den
Sonderausgaben, soweit man halbwegs anständig verdient, schon durch
die Sozialversicherungsanteile gedeckelt sind. Die Tatsache, dass du
als Divemaster zunächst keine Einnahmen erzielst, spielt keine Rolle.


Grüße

Joachim
----------------------------------------------------
Joachim Schmitz info(at)jaschmitz.de
(at) ersetzten mit @
Uwe Werner
2004-10-12 16:57:00 UTC
Permalink
Post by Joachim A. Schmitz
da die Möglichkleiten bei den
Sonderausgaben, soweit man halbwegs anständig verdient, schon durch
die Sozialversicherungsanteile gedeckelt sind.
Das stimmt nicht. Es gibt für die Ausbildungskosten in diesem Bereich einen
Freibetrag unabhängig von den Versicherungsaufwendungen. Der wurde hier
schon genannt (zu DM-Zeiten 1.800 DM).
Post by Joachim A. Schmitz
Du kannst die Kosten in der Rubrik "Sonderaushagaben - Ausbildung in
einem nichtausgeübten Beruf geltend machen. Gggf. würde ich noch das
Tauchgerödel dazu nehmen. Das wäre aber dann schon frech.
Könnte aber funktionieren. Zu meinen Studiengebühren und -aufwendungen
wurden mir auch sämtliche Computerhardwareanschaffungen (Informatik-Studium)
anerkannt.


HTH, Uwe
Uwe Stoeckel
2004-10-11 08:27:19 UTC
Permalink
Moin Gerald,
Post by Gerald Keller
Nun überlege ich, ob es eine Chance gibt, das ganze als Ausbildung in
einem nicht ausgeübten Beruf steuerlich geltend zu machen.
sieht schlecht aus. Ich hatte da mal bei meinem Steuerberater befragt. Der
hat geforscht und kam (sinngemäß) mit der folgenden Antwort über:

Als Berufsausbildungen sind nur in D als "staatl. geprüft" anerkannte oder
anerkennbare Ausbildungen gemeint. Zu meiner Zeit war das gerade mal der
VDST-TaL und z. B. der Instructor des BS-AC (weil die Briten halt den BS-AC
Tauchlehrer als "Nationally Qualified" ansehen - und dmit als 'Beruf' im
EU-Recht).

Schöne Grüße aus Velpe,
Uwe
Joachim Warner
2004-10-11 10:13:30 UTC
Permalink
Post by Uwe Stoeckel
Als Berufsausbildungen sind nur in D als "staatl. geprüft" anerkannte oder
anerkennbare Ausbildungen gemeint. Zu meiner Zeit war das gerade mal der
VDST-TaL und z. B. der Instructor des BS-AC (weil die Briten halt den BS-AC
Tauchlehrer als "Nationally Qualified" ansehen - und dmit als 'Beruf' im
EU-Recht).
Moin,

interessante Auskunft!

Mal weitergedacht: Ich mache ein Nagelstudio auf oder oder gebe Reiki-Kurse.

Was ich damit verdiene, muss ich ehrlicherweise versteuern. Aber ich
bezweifle, dass es eine staatlich geprüfte Fingernägelaufklebeausbildung
oder Diplom-Reikischulen gibt.

Was ist denn wohl hier gültig, da ich ja auch dafür (bei Reiki gar nicht
mal so wenig) Geld in Lehrgänge investieren muss?

Gruß

Jo
Uwe Stoeckel
2004-10-11 13:43:09 UTC
Permalink
Moin Joachim,
Post by Joachim Warner
Was ich damit verdiene, muss ich ehrlicherweise versteuern. Aber ich
bezweifle, dass es eine staatlich geprüfte Fingernägelaufklebeausbildung
oder Diplom-Reikischulen gibt.
Was ist denn wohl hier gültig, da ich ja auch dafür (bei Reiki gar nicht
mal so wenig) Geld in Lehrgänge investieren muss?
Der Finanzonkel kann die "Ausbildung" anzweifeln - und damit nicht
anrechnen. Für mich als TaL ist ein Besuch z. B. auf der Boot durchaus als
Ausgabe für eine nicht ausgeübten Besuch anrechenbar. Ein Besuch auf einem
Modemesse wär da eher nicht anzurechnen. Ebenso der Besuch in einem Seminar
für yogisches Fliegen.

Schöne Grüße aus Velpe,
Uwe
--
Suche für:
12. Oktober '04 rund um Schwaan / Rostock
Lauftipps oder Laufpartner
www.drsl.de?werist=Uwe_Stöckel oder: (0171) 3566083 :o)
Gerald Keller
2004-10-14 05:59:27 UTC
Permalink
Post by Uwe Stoeckel
Moin Joachim,
Post by Joachim Warner
Was ich damit verdiene, muss ich ehrlicherweise versteuern. Aber ich
bezweifle, dass es eine staatlich geprüfte
Fingernägelaufklebeausbildung
oder Diplom-Reikischulen gibt. [etc...]
[etc...] Für mich als TaL ist ein Besuch z. B. auf der Boot durchaus
als
Ausgabe für eine nicht ausgeübten Besuch anrechenbar. Ein Besuch auf einem
Modemesse wär da eher nicht anzurechnen. Ebenso der Besuch in einem Seminar
für yogisches Fliegen.
HaAllo Uwe -

Es scheint in dieser Sache eben doch einiges an Ermessensspielraum zu
geben.
Ich werde das entsprechend angehen und in Kürze berichten.
Außerdem ist klar, dass sich TL und Yogisches Fliegen gegenseitig
ausschließen -
wegen der 'do not fly'- Zeit nach dem Tauchen ;-).

Gruß
gerald

Michael Scharrer
2004-10-11 19:12:34 UTC
Permalink
Post by Uwe Stoeckel
Moin Gerald,
On Sun, 10 Oct 2004 14:11:47 +0200, "Gerald Keller"
sieht schlecht aus.
Ansonsten:
Entscheidend ist, ob man Einnahmen und eine Gewinnerzielungsabsicht
hat.

Gut blubb,
Michael
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