Discussion:
Hemmoor, Tauchunfall und VDSTler
(zu alt für eine Antwort)
Joachim Warner
2005-09-24 16:06:50 UTC
Permalink
Hallo,

ich bekam heute einen ersten Hinweis, den ich nicht glaubte, habe
herumrecherchiert und es weitestgehend bestätigt gefunden:

Wenn jemand im VDST ist, in Hemmoor taucht und dort einen
dekokammerpflichtigen Unfall hat, wird er in der Regel per Heli nach
Bremen geflogen, ist ja fast um die Ecke.

Bei einem schweren Unfall hat das Opfer in der Regel keine Einflussnahme
darauf, wohin es kommt.

Der Gerling-Konzern als Unfallversicherer des VDST übernimmt aber nach
allen heutigen Recherchen nicht die Kosten der Bremer Druckkammer, weil
sie angeblich zu teuer ist.

Fazit 1: Du wirst behandelt, wirst hoffentlich wieder fit - und eine
5-stellige Rechnung zu Lasten deines Kontos folgt.

Fazit 2: Gerling ab in die Tonne! Versichert euch lieber bei Aqua Med!
Und zumindest als ***-Taucher in Hemmoor auch nicht bei DAN, denn die
haben so hässliche Fußangeln wegen maximaler Sporttauchertiefe drin, die
flacher sind als die Max-Tiefe für *** in Hemmoor.

Gruß

Jo
Joerg Hahn
2005-09-24 16:31:03 UTC
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Moin Joachim,
Post by Joachim Warner
Fazit 2: Gerling ab in die Tonne
Das ist mir schon lange klar...
Post by Joachim Warner
haben so hässliche Fußangeln wegen maximaler Sporttauchertiefe drin, die
flacher sind als die Max-Tiefe für *** in Hemmoor.
Ehe Du das hier gerüchteweise schreibst, mögest Du bitte Deine
Quelle angeben. Auf deutsch: Wo steht das denn?

Mir ist bekannt, daß bei DAN Luft unbegrenzt versichert ist und
Gemischtauchen bis PPO2 grösser 2 Bar.
Das reicht dann für Hemmoor mit Spaten und Schaufel und Meissel.

lg Jörg
--
Isodoro sagte:"Und Deko geht so: Wenn tief unter Wasser
mussma langsam wieder hoch und oben bisserl warten bis ganz rauf"
Richard Dittrich in DRST 20.02.2005
<KmYRd.57507$***@news.chello.at>
Bert Rudeck
2005-09-24 16:36:03 UTC
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"Joachim Warner" <ng-spam-lese-ich-***@lycos.de> schrieb im Newsbeitrag news:dh3tct$7ao$***@online.de...

[...]
Post by Joachim Warner
Und zumindest als ***-Taucher in Hemmoor auch nicht bei DAN, denn die
haben so hässliche Fußangeln wegen maximaler Sporttauchertiefe drin, die
flacher sind als die Max-Tiefe für *** in Hemmoor.
Ich habe gerade mal die DAN Versicherungsbedingungen nach dieser 'maximalen
Sporttauchertiefe' durchsucht und konnte das auf anhieb nicht finden. Kannst
Du (oder jamand anderes) vielleicht den Passus in den
Versicherungsbedingungen etwas genauer beschreiben, damit die gemachte
Aussage überprüfbar ist?

Danke und besten Gruß
Bert
Andreas Klein
2005-09-24 16:56:39 UTC
Permalink
Post by Bert Rudeck
Post by Joachim Warner
Und zumindest als ***-Taucher in Hemmoor auch nicht bei DAN, denn die
haben so hässliche Fußangeln wegen maximaler Sporttauchertiefe drin,
die flacher sind als die Max-Tiefe für *** in Hemmoor.
Ich habe gerade mal die DAN Versicherungsbedingungen nach dieser
'maximalen Sporttauchertiefe' durchsucht und konnte das auf anhieb nicht
finden. Kannst Du (oder jamand anderes) vielleicht den Passus in den
Versicherungsbedingungen etwas genauer beschreiben, damit die gemachte
Aussage überprüfbar ist?
Da lohnt sich doch immer ein Blick in die Versicherungsbedingungen von DAN:

https://www.daneurope.org/fdw/policy/versicherungsbedingungen.pdf

Dort findet sich auf Seite 1 unten/Seite 2, dass Tauchen als Sport
eingeschlossen ist und nur beim technischen Tauchen Einschränkungen
gemacht werden.
Weiterhin findet sich dort

"Nicht als technisches Sporttauchebn gelten, sondern sind in der
allgemeinen Definition der beiden vorangegangenen zwei Punkte dieses
Abschnitts eingeschlossen: alle Arten von Presslufttauchen, Tauchen mit
sauerstoffangereicherter Luft, "Nitrox", mit unveränderlichen
Gasanteilen, unabhändig davon, ob diese in offenen Systemen oder in
Kreislaufgeräten, "Rebreathern", verwendet wird."

Aber es ist immer wieder erstaunlich, wie der eine oder andere hier
Vermutungen als Fakten in den Raum stellt.

Grüsse,

Andreas
--
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Joerg Hahn
2005-09-24 17:50:40 UTC
Permalink
Moin Andreas,
Post by Bert Rudeck
finden. Kannst Du (oder jamand anderes) vielleicht den Passus in den
Versicherungsbedingungen etwas genauer beschreiben, damit die gemachte
Aussage überprüfbar ist?
Einschub von mir: Zitat aus Jos Posting "...Hemmoor auch nicht
bei DAN, denn die haben so hässliche Fußangeln wegen maximaler
Sporttauchertiefe drin...."
Dort findet sich auf Seite 1 ...... (Versicherungsbedingungen DAN)...
Wo ist da bitte eine Begrenzung auf Sporttauchertiefe (was immer
das jetzt auch sei)?
Jo möge bitte die Quelle für seine Aussage über DAN nennen.
Aber es ist immer wieder erstaunlich, wie der eine oder andere hier
Vermutungen als Fakten in den Raum stellt.
Wer ist jetzt damit gemeint?

Grüsse,
Jörg
Andreas Klein
2005-09-24 18:12:17 UTC
Permalink
Dort findet sich auf Seite 1 ...... (Versicherungsbedingungen DAN)...
Wo ist da bitte eine Begrenzung auf Sporttauchertiefe (was immer das
jetzt auch sei)?
Das ist es ja... es gibt dort keine.
Aber es ist immer wieder erstaunlich, wie der eine oder andere hier
Vermutungen als Fakten in den Raum stellt.
Wer ist jetzt damit gemeint?
Der OP Jo Warner (dessen Mails hier allerdings gleich ausgefiltert werden).

Grüsse,

Andreas
--
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Joerg Hahn
2005-09-24 16:54:14 UTC
Permalink
Moin Jo,
Post by Joachim Warner
Der Gerling-Konzern als Unfallversicherer des VDST übernimmt aber nach
allen heutigen Recherchen nicht die Kosten der Bremer Druckkammer, weil
sie angeblich zu teuer ist.
Wie verträgt sich das denn mit den
Gerling-Versicherungsbedingungen? Steht da etwa drin "nicht
Bremen" oder "nur zur billigsten" ?
Wie haltbar ist das?

lg Jörg
--
Isodoro sagte:"Und Deko geht so: Wenn tief unter Wasser
mussma langsam wieder hoch und oben bisserl warten bis ganz rauf"
Richard Dittrich in DRST 20.02.2005
<KmYRd.57507$***@news.chello.at>
Stefan Franz
2005-09-24 17:29:23 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Joachim Warner
Der Gerling-Konzern als Unfallversicherer des VDST übernimmt aber nach
allen heutigen Recherchen nicht die Kosten der Bremer Druckkammer, weil
^^^^^^^^
Post by Joachim Warner
sie angeblich zu teuer ist.^
verrätst du uns bitte, welche Verantwortlichen von VDST und/oder
Gerling _heute_ erreichbar waren? Ist immer wieder beruhigend zu
lesen, dass es dort auch Leute gibt, die am Wochenende arbeiten(-;
Post by Joachim Warner
Fazit 1: Du wirst behandelt, wirst hoffentlich wieder fit - und eine
5-stellige Rechnung zu Lasten deines Kontos folgt.
Wo steht in den Versicherungsbedingungen von Gerling ein Ausschluss
einzelner Druckkammern, noch dazu wegen des Preises?
Laut Versicherungsbedingungen sind EUR 15.000 "Heilkosten"
(ausdrücklich inkl. amublante und stationäre Druckkammerbehandlung)
gedeckt, das sollte auch in Bremen für 1-2 Fahrten ausreichen?
Post by Joachim Warner
Fazit 2: Gerling ab in die Tonne! Versichert euch lieber bei Aqua Med!
Und zumindest als ***-Taucher in Hemmoor auch nicht bei DAN, denn die
haben so hässliche Fußangeln wegen maximaler Sporttauchertiefe drin, die
flacher sind als die Max-Tiefe für *** in Hemmoor.
Für Sporttauchgänge mit Luft gibt es bei DAN lt.
Versicherungsbedingungen AFAIK kein Tiefenlimit. Wenn ich da was
überlesen haben sollte lasse ich mich gerne verbessern.

BTW: Was zahlt Aqua Med pro Abschluss?

Gruß

Stefan
h***@web.de
2005-09-25 07:36:40 UTC
Permalink
Hallo Stefan!

Lösen des Torpedos nach elegantem Abtauchen und Ausrichten nach
Sichtung feindlicher Propagandaflotte.
Post by Stefan Franz
BTW: Was zahlt Aqua Med pro Abschluss?
Uuuuuund Treffer!
Der Zerstörer "AquaMed" nimmt einen Treffer mittschiffs, bricht
daraufhin in der Mitte auseinander und sinkt.
Der Träger "Dahab" und der Kreuzer "GNT" nehmen verunsichert Fahrt
zurück und drehen ab...

;-)))

Gruß,

Tom
Martin Hillebrand
2005-09-24 19:53:06 UTC
Permalink
[Hahnebüchenes]
Jo, wenn Du schon sowas hier postulierst, dann bitte mit entsprechenden
Quellenangaben. Alles andere ist gerade wenn es von Dir kommt, sonst nur
als die ideologisch gefärbte Suppe ab zu haken.

Große Töne spucken ohne Nachweis.

Also: Nachweise bringen, daß Deine Behauptung stimmt oder Du solltest
Dich hier so langsam trollen und in Dahab versenken.

Grüße
Martin.
--
Zum Antworten bitte XY in der Adresse durch einen Punkt ersetzen!
FAQ / Charta von d.r.s.t: http://www.oschn.de/drst/faq.shtml
http://www.drst.info/member.php?pcpage=showmember&memberid=288
Schießen *ist* scheiße.
Annerose und Guenter Mildenberger
2005-09-24 20:00:40 UTC
Permalink
Hallo Martin,
Post by Martin Hillebrand
Jo, wenn Du schon sowas hier postulierst, dann bitte mit entsprechenden
Quellenangaben. Alles andere ist gerade wenn es von Dir kommt, sonst nur
als die ideologisch gefärbte Suppe ab zu haken.
Quellenangaben wird es meiner Meinung nach nicht geben.
DAN hat die Begrenzungen, von denen Jo geschrieben hat
nicht. Was glaubst Du warum ich zu DAN gewechselt bin? ;-)

Hat nicHt Aquamed Einschraenkungen bezueglich der Tiefe?

Gruss Annerose
--
FAQ von d.r.s.t unter http://www.oschn.de/drst/
Stefan Franz
2005-09-24 20:30:56 UTC
Permalink
Hallo Annerose,
Post by Annerose und Guenter Mildenberger
Hat nicHt Aquamed Einschraenkungen bezueglich der Tiefe?
hab gerade die Aquamed-Seite durchgeklickt und muss feststellen, dass
das nichts für mich ist. Bevor ich bei denen unterschreibe fliegt mir
auf einer holprigen Straße eher das Ventil von der Flasche(-;

NICHT versichert sind bei aquamed nämlich TG, "bei denen die
Empfehlungen international allgemein anerkannter Verbände [?] ... grob
fahrlässig nicht beachtet werden."

Ebenso ausgeschlossen TG, bei denen "die allgemein anerkannten
Empfehlungen[?] bei Höhlen-, Wrack- und Eistauchen missachtet werden"
oder auch bei Mischgas-TG ohne entsprechende Ausbildung.

Da ist DAN liberaler: Die maximalen Partialdrücke für O2 und N2 beim
_Mischgas_tauchen (2,0 bar O2 bzw. 3,95 bar N2) werden von keinem
Verband überschritten(?) und machen auch Sinn. Eine Verpflichtung zum
Kärtchensammeln besteht bei DAN nicht.


Viele Grüße

Stefan

P.S. Ist das Geld für Schätzle angekommen?
Peter Rachow
2005-09-24 20:46:44 UTC
Permalink
Post by Stefan Franz
NICHT versichert sind bei aquamed nämlich TG, "bei denen die
Empfehlungen international allgemein anerkannter Verbände [?]
... grob fahrlässig nicht beachtet werden."
OK, und wenn ich *vorsätzlich* die Regeln der Verbände unbeachtet lasse ?
;-))

vg

Peter
Annerose und Guenter Mildenberger
2005-09-25 07:48:42 UTC
Permalink
Hallo Stefan,
Post by Stefan Franz
hab gerade die Aquamed-Seite durchgeklickt und muss feststellen, dass
das nichts für mich ist. Bevor ich bei denen unterschreibe fliegt mir
auf einer holprigen Straße eher das Ventil von der Flasche(-;
deswegen bin ich zu DAN ;-)
Aber vielleicht kommt ja noch die Erleuchtung von Jo ;-)

Gruss Annerose
Post by Stefan Franz
P.S. Ist das Geld für Schätzle angekommen?
ja. Klappt alles es zeitlich bei Euch?
--
Mails bitte an mildenbergers at yahoo punkt com

FAQ von d.r.s.t unter http://www.oschn.de/drst/
Michael Schmidt
2005-09-24 20:24:23 UTC
Permalink
Post by Annerose und Guenter Mildenberger
Quellenangaben wird es meiner Meinung nach nicht geben.
DAN hat die Begrenzungen, von denen Jo geschrieben hat
nicht. Was glaubst Du warum ich zu DAN gewechselt bin? ;-)
Hat nicHt Aquamed Einschraenkungen bezueglich der Tiefe?
DAN hat laut Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen bzgl
Sporttauchen, aber recht strenge pO2, pN2 Limits beim technischen
Multigasgemischtauchen. Wie dies allerdings mit der Logik in Einklang
zu bringen ist, müsste mir hier mal jemand erklären...

Aquamed hat meines Wissens nach Einschränkung bezüglich
Plastikkärtchen. Für alles was man (versichert) machen möchte, sollte
Brevetplastik vorhanden sein. Wie das bei sehr exotischen
Unternehmungen bzw selbstgebauten Tauchgeräten aussieht?
Gute Frage!

(Quelle: Gespräche mit aquamed Leuten.
Bitte verbessert mich, wenn das nicht mehr der aktuelle Stand sein
sollte).

MS
Matthias Frey
2005-09-24 21:02:08 UTC
Permalink
Post by Michael Schmidt
DAN hat laut Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen bzgl
Sporttauchen, aber recht strenge pO2, pN2 Limits beim technischen
Multigasgemischtauchen. Wie dies allerdings mit der Logik in Einklang
zu bringen ist, müsste mir hier mal jemand erklären...
Hi Michael,

wie meinst Du das? Findest Du es unlogisch, daß beim
Mischgas eine pO2/pN2 Grenze ist und bei Luft (und
ähnlichen) Gasen keine? Oder was meinst Du?

Wenn man schon Mix taucht, wird man andere Zeiten in der
Tiefe haben, und wenn man schon mischt, dann kann man ja
auch n bißchen auf die Partialdrücke achten - oder willst Du
auf was ganz anderes hinaus?

Liebe Grüße
Matthias
Michael Schmidt
2005-09-24 21:51:10 UTC
Permalink
Post by Matthias Frey
Post by Michael Schmidt
DAN hat laut Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen bzgl
Sporttauchen, aber recht strenge pO2, pN2 Limits beim technischen
Multigasgemischtauchen. Wie dies allerdings mit der Logik in Einklang
zu bringen ist, müsste mir hier mal jemand erklären...
wie meinst Du das? Findest Du es unlogisch, daß beim
Mischgas eine pO2/pN2 Grenze ist und bei Luft (und
ähnlichen) Gasen keine? Oder was meinst Du?
Das bei DAN eventuell die Mitgliederbasis in den
Mittelmeeranreinerstaaten nahezu komplett wegbräche, käme man auf die
Idee einen max pO2 oder pN2 auch fürs dort SEHR populäre
Lufttieftauchen einzuführen?
8-)
Der Einfluss einer Handvoll drst Veteranen ist da wohl eher zu
vernachlässigen...
;-)
Post by Matthias Frey
Wenn man schon Mix taucht, wird man andere Zeiten in der
Tiefe haben, und wenn man schon mischt, dann kann man ja
auch n bißchen auf die Partialdrücke achten - oder willst Du
auf was ganz anderes hinaus?
Wenn man bei einem Lufttauchgang zur Deko man O2 mitführt (was bei
extremeren TGs durchaus sinnvoll ist) man bei DAN schon
versicherungstechnische Probleme bekommt?

Ähnlich kritisch zu sehen ist die hirnfreie Versicherungsausschluss
"wenn ein Sauerstoffgerät benutzt wird" in den VDST/Gerling
Versicherungsregularien. Eigentlich historisch auf O2 CCR gemünzt,
aber in der Formulierung prima geeignet, auch O2 Dekogasbenutzer aus
dem Versicherungsschutz herauszukicken.

Nebenbei:
Bezieht sich Joachim bei seiner Gerling Schelte eventuell auf eine
heimliche nichtdokumentierte, aber erhebliche
Leistungsverschlechterung in den VDST Versicherungsbedingungen, laut
denen es bei "technischen TGs" (wie definiert?) gegenüber früher nur
mehr der versichert ist, der ein VDST TechtauchBrevet (und zwar nur
ein VDSTBrevet zählt !!) besitzt?
(Wurde mir mal gerüchteweise zugetragen, ich hoffe das war nur eine
Ente... kann das jemand bestätigen/richtigstellen?)

MS
Stefan Franz
2005-09-24 23:49:19 UTC
Permalink
Post by Michael Schmidt
Ähnlich kritisch zu sehen ist die hirnfreie Versicherungsausschluss
"wenn ein Sauerstoffgerät benutzt wird" in den VDST/Gerling
Versicherungsregularien. Eigentlich historisch auf O2 CCR gemünzt,
aber in der Formulierung prima geeignet, auch O2 Dekogasbenutzer aus
dem Versicherungsschutz herauszukicken.
Lies doch mal die _aktuelle_ Version und du wirst feststellen, dass
kein Wort davon zu finden ist. Sollte ich mich irren gehe ich schon
mal in Deckung(-;
Post by Michael Schmidt
Bezieht sich Joachim bei seiner Gerling Schelte eventuell auf eine
heimliche nichtdokumentierte, aber erhebliche
Leistungsverschlechterung in den VDST Versicherungsbedingungen, laut
denen es bei "technischen TGs" (wie definiert?) gegenüber früher nur
mehr der versichert ist, der ein VDST TechtauchBrevet (und zwar nur
ein VDSTBrevet zählt !!) besitzt?
(Wurde mir mal gerüchteweise zugetragen, ich hoffe das war nur eine
Ente... kann das jemand bestätigen/richtigstellen?)
Auch hier hilft es ungemein, sich die aktuellen
Versicherungsbedingungen durchzulesen. Den ganzen Abend "copy and
past" ist mir aber nun wirklich zu blöde, lies einfach selbst:

http://www.vdst.de/vdst-ev/download/versicherungsbroschuere2002.pdf
(Seite 3 Absatz 3 und 4...)

BTW: Da es zur Zeit im Bereich "Technisches Tauchen" im VDST zwar
Trimix-Brevets, aber noch keine Trimix-Brevetierungen (ausgenommen das
IMHO überflüssige Triox-Brevet) gibt wäre eine solche Regelung wie von
dir gehört zur Zeit absolut sinnfrei. Es ist aber AFAIK geplant, nur
noch VDST-Brevets anzuerkennen, sobald diese "auf dem Markt" sind...
das wurde mir "gerüchteweise zugetragen"

Im übrigen ist es mir wirklich unverständlich, warum es einigen
Schreibern hier so schwer fällt, vor dem Einstieg in eine Diskussion
um Versicherungsbedingungen diese wenigstens zu überfliegen.

Stefan
Michael Schmidt
2005-09-25 10:11:48 UTC
Permalink
Post by Stefan Franz
BTW: Da es zur Zeit im Bereich "Technisches Tauchen" im VDST zwar
Trimix-Brevets, aber noch keine Trimix-Brevetierungen (ausgenommen das
IMHO überflüssige Triox-Brevet)
"überflüssig" ist auch der Terminus der mir dazu einfällt...
Ich frage mich, ob der Kreis der Brevetinteressenten dafür ein- oder
sogar schon zweistellig ist ;-)
Aber da der DIR Fundamentalismus momentan im Trend liegt, wird man
dafür vielleicht doch noch mehr Leute begeistern können.

Aber Fakt ist, das der ( und DEIN!) Kritikpukt von aquamed auch auf
den VDST ausgedeht werden kann, sprich Versicherungsschutz ist
Kärtchenabhängig. Früher hatte es bei Gerling noch der "sachkundige
Begleiter" getan.
Post by Stefan Franz
gibt wäre eine solche Regelung wie von
dir gehört zur Zeit absolut sinnfrei. Es ist aber AFAIK geplant, nur
noch VDST-Brevets anzuerkennen, sobald diese "auf dem Markt" sind...
das wurde mir "gerüchteweise zugetragen"
Na, da lag ich doch mit meinen Infos gar nicht so falsch.
Bedeutet also eine heftige Abqwertung des bestehenden
Versicherungsschutzes für Leute die nicht auf Brevetshopping stehen...

Auch die aktuellen Regularien im Schnorcheln bzw Apnoetauchen sind mir
etwas aufgestoßen. Wo hört eigentlich Schnorcheln auf und fängt
Apnoetauchen an?
Da ich gerne mal im Urlaub mit ABC eine Küste entlangschwimme und
-tauche, dies meistens alleine, stört mich da schon etwas wenn da
plötzlich "tauche nie alleine" der Apnoeordnung gelten sollte wenn man
seines Versicherungsschutzes nicht verlustig gehen möchte.
Auf das Popkornthema des "tauche nie alleine" Fetischismus allgemein
beim Sporttauchen im VDST möchte ich an dieser Stelle garnicht weiter
eingehen.
Post by Stefan Franz
Im übrigen ist es mir wirklich unverständlich, warum es einigen
Schreibern hier so schwer fällt, vor dem Einstieg in eine Diskussion
um Versicherungsbedingungen diese wenigstens zu überfliegen.
Das ich keine intensive Recherche durchgeführt habe, dürft in dem
Posting (letzter Satz) wohl klargeworden sein, zumal ich dort explizit
um Korrektur gebeten habe.
Aber ich muss doch zu meiner Entlastung doch mal anmerken, dass es der
VDST es seinen Fans in der letzten Zeit nicht gerade einfach macht
immer auf dem aktuellen Stand zu sein wenn Änderungen an
Versicherungsbedingungen und Ausbildungs- und Prüfungsordnzungen fast
im Quartals- bis Monatsrhytmus stattfinden.

MS
Dirk Macke
2005-09-27 11:37:21 UTC
Permalink
Post by Michael Schmidt
Ich frage mich, ob der Kreis der Brevetinteressenten dafür ein- oder
sogar schon zweistellig ist ;-)
Zweistellig. Die Kurse sind ausgebucht.
Post by Michael Schmidt
Aber da der DIR Fundamentalismus momentan im Trend liegt, wird man
dafür vielleicht doch noch mehr Leute begeistern können.
Wo genau siehst du da den Zusammenhang?

Gruss,
Dirk
Andreas Klein
2005-09-25 04:48:05 UTC
Permalink
Post by Michael Schmidt
Wenn man bei einem Lufttauchgang zur Deko man O2 mitführt (was bei
extremeren TGs durchaus sinnvoll ist) man bei DAN schon
versicherungstechnische Probleme bekommt?
Hast Du die DAN Versicherungsbedingungen zu dem Punkt gelesen?

"Das Verwenden von sauerstoffangereicherter Luft oder Sauerstoff zum
Zweck der Erhöhung der Dekompressionssicherheit"

ist explizit aus dem Bereich des technischen Tauchens herausgenommen.

Grüsse,

Andreas
--
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Stefan Franz
2005-09-25 08:49:13 UTC
Permalink
Hallo Andreas,
Post by Andreas Klein
Hast Du die DAN Versicherungsbedingungen zu dem Punkt gelesen?
warum sollte er? Er taucht seit ca. 170 Jahren und hat es auch ohne
lesen drauf(((-;
Post by Andreas Klein
"Das Verwenden von sauerstoffangereicherter Luft oder Sauerstoff zum
Zweck der Erhöhung der Dekompressionssicherheit"
ist explizit aus dem Bereich des technischen Tauchens herausgenommen.
Um das herauszufinden muss man die Versicherungsbedingungen 1. finden,
2. lesen und 3. verstehen. Jahrzehntelanger Stickstoffabusus ist zur
Bewältigung dieser Aufgabe anscheinend nicht unbedingt förderlich.

Gruß

Stefan
Peter Rachow
2005-09-25 09:40:45 UTC
Permalink
Hallo Stefan,
Post by Stefan Franz
Post by Andreas Klein
Hast Du die DAN Versicherungsbedingungen zu dem Punkt gelesen?
warum sollte er? Er taucht seit ca. 170 Jahren und hat es auch ohne
lesen drauf(((-;
Sag' mal, Stefan, muss das sein, diese schreckliche Polemik? Kannst Du Dich
nicht sachlich mit Joachim auseinandersetzen?
Post by Stefan Franz
Um das herauszufinden muss man die Versicherungsbedingungen 1. finden,
2. lesen und 3. verstehen. Jahrzehntelanger Stickstoffabusus ist zur
Bewältigung dieser Aufgabe anscheinend nicht unbedingt förderlich.
Typisch Lehrer!!!! Arrogant bis zum Abwinken. Du tust mir leid!

Gruß

Peter









;-)
Stefan Franz
2005-09-25 09:57:29 UTC
Permalink
Hallo Peter,
Post by Peter Rachow
Post by Stefan Franz
Post by Andreas Klein
Hast Du die DAN Versicherungsbedingungen zu dem Punkt gelesen?
warum sollte er? Er taucht seit ca. 170 Jahren und hat es auch ohne
lesen drauf(((-;
Sag' mal, Stefan, muss das sein, diese schreckliche Polemik? Kannst Du Dich
nicht sachlich mit Joachim auseinandersetzen?
nur der Vollständigkeit halber: Es ging in diesem speziellen Fall
nicht um Joachim...
Post by Peter Rachow
Typisch Lehrer!!!! Arrogant bis zum Abwinken. Du tust mir leid!
Und ich mir erst! Hab einfach noch keine passende Supervisionsrunde
gefunden)-;
Post by Peter Rachow
;-)
Ok, gefunden(-;

Gruß

Stefan
Klaus Wolf
2005-09-25 15:58:44 UTC
Permalink
Hi Michael,
Post by Michael Schmidt
Ähnlich kritisch zu sehen ist die hirnfreie Versicherungsausschluss
"wenn ein Sauerstoffgerät benutzt wird" in den VDST/Gerling
Versicherungsregularien.
Wo steht das? In der auf der aktuellen VDST-Homepage eingestellten
Versicherungsbroschüre (Stand 01.01.2002) habe ich das nicht gefunden.

Grüße
Klaus
--
Tauchen ist kein Sport - sondern ein Zustand
Martin Hillebrand
2005-09-25 18:27:07 UTC
Permalink
Hallo Annerose.
Post by Annerose und Guenter Mildenberger
Hallo Martin,
Post by Martin Hillebrand
Jo, wenn Du schon sowas hier postulierst, dann bitte mit entsprechenden
Quellenangaben. Alles andere ist gerade wenn es von Dir kommt, sonst nur
als die ideologisch gefärbte Suppe ab zu haken.
Quellenangaben wird es meiner Meinung nach nicht geben.
DAN hat die Begrenzungen, von denen Jo geschrieben hat
nicht. Was glaubst Du warum ich zu DAN gewechselt bin? ;-)
Hat nicHt Aquamed Einschraenkungen bezueglich der Tiefe?
Es ging hier nicht um Tiefenlimits bei Versicherungen (die hier schon
öfters diskutiert und erkannt wurden), sondern darum, daß Gerling
angeblich eine bestimmte Druckkammer von den Versicherungsleistungen
ausschließt, weil sie ihnen zu teuer sei.

Eine ziemlich dicke Schote, *wenn* dem so sein sollte.

Allerdings ist Jo in letzter Zeit sehr dadurch aufgefallen, dicke
Parolen zu schmeißen. An seiner Stelle würde ich so etwas erst einmal
dick recherchieren, *dann* Posten.

Ansonsten trägt Jo lediglich dazu bei, daß er *für mich* immer mehr in
die Ecke der "ideologisch Verbohrten" zu schieben ist, die an einer
ziemlich merkwürdigen Wahrnehmung ihrer Umgebung leiden.

Wie gesagt: *wenn* es stimmt ein Hammer, aber ich halte das für doch
sehr unwahrscheinlich. Und das es von Jo kommt, trägt für mich
mittlerweile zu einer entsprechenden Vorgewichtung bei.

Grüße
Martin.
--
Zum Antworten bitte XY in der Adresse durch einen Punkt ersetzen!
FAQ / Charta von d.r.s.t: http://www.oschn.de/drst/faq.shtml
http://www.drst.info/member.php?pcpage=showmember&memberid=288
Schießen *ist* scheiße.
Klaus Wolf
2005-09-25 20:07:45 UTC
Permalink
Hi,
Post by Martin Hillebrand
Wie gesagt: *wenn* es stimmt ein Hammer, aber ich halte das für doch
sehr unwahrscheinlich.
In den Versicherungsbedingungen steht klar, dass Behandlung incl.
Druckkammer bis 15.000 € versichert ist (Transport nochmal 15,000 €).
Selbst wenn Bremen teurer wäre, würde das denn heißen, dass der Patient
dann ALLES zahlen müsste und nicht die Differenz?

Was kostet denn normalerweise eine hyperbare Sauerstoffahrt?

Grüße
Klaus
--
Tauchen ist kein Sport - sondern ein Zustand
Joachim Warner
2005-09-25 06:38:39 UTC
Permalink
Post by Martin Hillebrand
Also: Nachweise bringen, daß Deine Behauptung stimmt
Moin,

ich werde am Dienstag mal gezielt nachfragen bei Gerling und das dann
hier mitteilen. Dann sind das Fakten aus erster Hand. Und dann ist das
Thema entweder erledigt (wenn die bei mir angekommenen Infos falsch
sind) oder für Hemmoor-Taucher nicht unwichtig.

Also wartet bitte ab, morgen hab ich zum Nachfragen keine Zeit.

Gruß

Jo
Matthias Voss
2005-09-25 15:40:30 UTC
Permalink
Moin,

Wie schnell komt man denn mit dem Auto nach Schwanewede /
ZETÜM) oder AK Barmbek HH?

Eine Schraubhuberstunde kostet so viel wie 3 normale
Druckkammerfahrten oder nach meiner Schätzung wie eine nach
Schema 6A US Navy.

Grüße
Matthias
Post by Joachim Warner
Post by Martin Hillebrand
Also: Nachweise bringen, daß Deine Behauptung stimmt
Moin,
ich werde am Dienstag mal gezielt nachfragen bei Gerling und das dann
hier mitteilen. Dann sind das Fakten aus erster Hand. Und dann ist das
Thema entweder erledigt (wenn die bei mir angekommenen Infos falsch
sind) oder für Hemmoor-Taucher nicht unwichtig.
Also wartet bitte ab, morgen hab ich zum Nachfragen keine Zeit.
Gruß
Jo
Leon Berger
2005-09-24 20:41:28 UTC
Permalink
Hallo Joachim,
Post by Joachim Warner
Und zumindest als ***-Taucher in Hemmoor auch nicht bei DAN, denn die
haben so hässliche Fußangeln wegen maximaler Sporttauchertiefe drin, die
flacher sind als die Max-Tiefe für *** in Hemmoor.
hat DAN definitiv nicht! Ich wäre der Erste, der sich um eine andere
Versicherung umsehen würde, hätte DAN solche Fußangeln :-)
--
Liebe Grüße
Leon
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt (A.Einstein)
Klaus Wolf
2005-09-25 15:47:25 UTC
Permalink
Hallo Jo,
Post by Joachim Warner
Der Gerling-Konzern als Unfallversicherer des VDST übernimmt aber nach
allen heutigen Recherchen nicht die Kosten der Bremer Druckkammer, weil
sie angeblich zu teuer ist.
Aktuelle VDST-Versicherungsbroschüre zum thema Druckkammer:

"Heilkosten
(einschließlich ambulante
und stationäre Deko-Be-
handlungskosten)
15.000,00 EUR"


Weitere Auszüge aus der VDST-Broschüre:

"...
b) Mitversichert ist das „Technische Tauchen“ (Kreislaufgeräte-,
Trimix-, Nitroxtauchen), wenn der Versicherte im Besitz eines gültigen
Brevets einer vom VDST anerkannten Institution (Verband) ist.
c) Mitversichert sind Unfälle bei der Verwendung von batteriebetriebenen
Unterwasserfahrzeugen (wie z.B. Aquazep, Unterwasserscooter) als
Zughilfe unter Wasser.
..."

Es gibt folgende Leistungsaausschlüsse:

"...
4. Versicherungsschutz besteht nicht,
a) wenn der Versicherte den Tauchgang (Tauchversuch) ohne einen
sachkundigen Begleiter alleine vornimmt;
b) für Gesundheitsschäden, die im Zusammenhang mit einer
Hyperventilation stehen;
c) für Unfälle bei der Ausübung des Berufes des Versicherten, auch wenn
der Beruf im Auftrage oder Interesse des VDST, eines Landesverbandes
oder Vereins ausgeübt wird;
d) für Sportlehrer, es sei denn, daß die Tätigkeit als Sportlehrer für
den VDST, einen Landesverband oder Verein ehrenamtlich ausgeübt wird;
a [gemeint ist wohl e]) wenn das Apnoe-Tauchen nicht gemäß den
VDST-Richtlinien durchgeführt wird...." (Letzterer Punkt gilt nur für
Apnoe- nicht für Gerätetauchen.)

Versichert euch lieber bei Aqua Med!

Welche Leistungen sind da nun besser?

Schöne Grüße
Klaus
--
Tauchen ist kein Sport - sondern ein Zustand
Stefan Franz
2005-09-25 19:56:46 UTC
Permalink
Hallo Klaus,
Post by Joachim Warner
Versichert euch lieber bei Aqua Med!
nicht unbedingt...

Wie ich schon gestern aus den Aquamed-Bedingungen zitiert habe:

Nicht versichert sind bei aquamed TG, "bei denen die Empfehlungen
international allgemein anerkannter Verbände [?] ... grob fahrlässig
nicht beachtet werden."

Diese Formulierung lässt sich im konservativsten Fall als 30m-Grenze
interpretieren und bedeutet damit auf keinen Fall einen umfassenderen
Versicherungsschutz als die VDST-/Gerling-Version?!

Gruß

Stefan
Klaus Wolf
2005-09-25 20:00:16 UTC
Permalink
Post by Stefan Franz
Post by Joachim Warner
Versichert euch lieber bei Aqua Med!
diese Aussage war von Jo, nicht von mir. Irgendwie hatte ich den
Zitatebaum an dieser Stelle kaputt gemacht. Ich kann Jo's Aussage ja
auch nicht nachvollziehen, wenn ich die Versicherungsbroschüre vom VDST
durchsehe.
Post by Stefan Franz
Diese Formulierung lässt sich im konservativsten Fall als 30m-Grenze
interpretieren und bedeutet damit auf keinen Fall einen umfassenderen
Versicherungsschutz als die VDST-/Gerling-Version?!
Seh' ich auch so und dass Gerling das sogar noch weniger einschränkend
formuliert.


Grüße
Klaus
--
Tauchen ist kein Sport - sondern ein Zustand
Matthias Voss
2005-09-26 06:58:14 UTC
Permalink
Hallo Klaus,
Post by Klaus Wolf
Post by Stefan Franz
Diese Formulierung lässt sich im konservativsten Fall als 30m-Grenze
interpretieren und bedeutet damit auf keinen Fall einen umfassenderen
Versicherungsschutz als die VDST-/Gerling-Version?!
Seh' ich auch so und dass Gerling das sogar noch weniger einschränkend
formuliert.
Seh ich auch so.
Allerdings muß ich hier dennoch anregen, die weitere
Entwicklung zu beobachten.
Sollte es sich bewahrheiten, daß der Versicherungsschutz von
" hintenrum" ausgehöhlt wird, indem dieser seitens Gerling
nur auf VDST-konforme, äquivalente, etc. Brevets begrenzt
wird, ist Schicht im Schacht.
In unseren Vereinen sind eine ganze Anzahl Mitglieder, die
nur Padi, SSI oder ähnliche Brevets haben.
Bislang genossen auch diese ( haben ja bezahlt!!!)
Versicherungsschutz, einmal überhaupt und zum anderen gemäß
Äquivalenzliste.
Sollte sich das bewahrheiten, was jetzt schon im VDST
"Tec-Bereich" durchschimmert, daß nämlich nur Brevets des
VDST zählen, ist Ärger vorprogrammiert.
Er ist es jetzt schon, denn ein Nichtanerkenntnis von
Ausbildungen im Trimix-Bereich z.B. von IANTD, TDI, PATD
z.B. wäre durch nichts zu rechtfertigen.
Schon garnicht durch Versicherungsmathematik, noch weniger
durch die seltsame Praxis einseitiger Vertragsänderungen,
als wenn es nie ein AGB-Gesetz gegeben hätte...

Es sind bald Vorstandswahlen, Vollversammlung des VDST.
Diese Fragen soltlen dort spätestens auf den Tisch, das
heißt, die Vereinsvorstände müssen jetzt!! mit der Nase
darauf gestoßen werden, damit noch rechtzeitig Anträge zur
Vollversämmlung gestellt werden können.

Dies ist umso wichtiger, als sich vielleicht nur wenige
Vereine dazu berufen fühlen, für Trimix-Taucher in die
Bresche zu springen, es gibt von denen halt so wenige...

Andererseits erwarte ich von der Versicherung, geschweige
denn von einem Verband, daß er etwas über den Tellerrand
guckt. Bzw. Lösungen anbietet, für Taucher mit Brevets,
deren äquivalente Ausbildung im VDST mangels
Ausbildungsmöglichkeiten nicht gewährleistet ist.
Alles andere wäre Diskriminierung.
Und dagegen gibt es in Brüssel vermutlich nette Gesetze ;-)

Auch wenn sich manche Leute dagegen vermutlich gerne
nächtens spitze weiße Mützen aufsetzen würden...


Grüße
Matthias
Joerg Hahn
2005-09-26 07:26:34 UTC
Permalink
Post by Stefan Franz
Hallo Klaus,
Post by Klaus Wolf
Post by Stefan Franz
Diese Formulierung lässt sich im konservativsten Fall als 30m-Grenze
interpretieren und bedeutet damit auf keinen Fall einen umfassenderen
Versicherungsschutz als die VDST-/Gerling-Version?!
Seh' ich auch so und dass Gerling das sogar noch weniger einschränkend
formuliert.
Seh ich auch so.
Allerdings muß ich hier dennoch anregen, die weitere Entwicklung zu
beobachten.
Sollte es sich bewahrheiten, daß der Versicherungsschutz von "
hintenrum" ausgehöhlt wird, indem dieser seitens Gerling nur auf
VDST-konforme, äquivalente, etc. Brevets begrenzt wird, ist Schicht im
Schacht.
In unseren Vereinen sind eine ganze Anzahl Mitglieder, die nur Padi, SSI
oder ähnliche Brevets haben.
Bislang genossen auch diese ( haben ja bezahlt!!!) Versicherungsschutz,
einmal überhaupt und zum anderen gemäß Äquivalenzliste.
Sollte sich das bewahrheiten, was jetzt schon im VDST "Tec-Bereich"
durchschimmert, daß nämlich nur Brevets des VDST zählen, ist Ärger
vorprogrammiert.
Er ist es jetzt schon, denn ein Nichtanerkenntnis von Ausbildungen im
Trimix-Bereich z.B. von IANTD, TDI, PATD z.B. wäre durch nichts zu
rechtfertigen.
Schon garnicht durch Versicherungsmathematik, noch weniger durch die
seltsame Praxis einseitiger Vertragsänderungen, als wenn es nie ein
AGB-Gesetz gegeben hätte...
Es sind bald Vorstandswahlen, Vollversammlung des VDST.
Diese Fragen soltlen dort spätestens auf den Tisch, das heißt, die
Vereinsvorstände müssen jetzt!! mit der Nase darauf gestoßen werden,
damit noch rechtzeitig Anträge zur Vollversämmlung gestellt werden können.
Dies ist umso wichtiger, als sich vielleicht nur wenige Vereine dazu
berufen fühlen, für Trimix-Taucher in die Bresche zu springen, es gibt
von denen halt so wenige...
Andererseits erwarte ich von der Versicherung, geschweige denn von einem
Verband, daß er etwas über den Tellerrand guckt. Bzw. Lösungen anbietet,
für Taucher mit Brevets, deren äquivalente Ausbildung im VDST mangels
Ausbildungsmöglichkeiten nicht gewährleistet ist.
Alles andere wäre Diskriminierung.
Und dagegen gibt es in Brüssel vermutlich nette Gesetze ;-)
Auch wenn sich manche Leute dagegen vermutlich gerne nächtens spitze
weiße Mützen aufsetzen würden...
Grüße
Matthias
--
Isodoro sagte:"Und Deko geht so: Wenn tief unter Wasser
mussma langsam wieder hoch und oben bisserl warten bis ganz rauf"
Richard Dittrich in DRST 20.02.2005
<KmYRd.57507$***@news.chello.at>
Robert C. Helling
2005-09-26 09:50:47 UTC
Permalink
Post by Matthias Voss
Schon garnicht durch Versicherungsmathematik, noch weniger
durch die seltsame Praxis einseitiger Vertragsänderungen,
als wenn es nie ein AGB-Gesetz gegeben hätte...
Das ist vor allem, was mich an dieser Sache stoert: Erst wurde diese
seltsame Zwangsversicherung von oben ueber den VdST gebracht und dadurch
massiv die Beitraege erhoeht (zu einer Zeit, als es bei den oberen
Zehntaused sowieso etwas fishy zuging, und wie ich schon mehrfach
erwaehnt habe, gibt es ueblicher Weise bei der Vermitlung eines
Versicherungsvertrags eine Provision, wie ist das bei ein paar
Tausend?).

Aber wie ist es denn, habe ich persoenlich als VdST Mitglied einen
Versicherungsvertrag mit Gehrling oder hat nur der VdST einen fuer
alle seine Mitglieder? Im letzteren Fall kann es natuerlich durchaus
sein, dass da immer mal die Konditionen nachverhandelt werden, wenn
der Versicherer meint, er koenne noch durch den Ausschluss von Risiken
Geld sparen und gleichzeitig das dem VdST (bzw seiner Spitze) zu gute
kommt, weil die damit meinen ihre neuen Brevets besser verkaufen zu
koennen.
Post by Matthias Voss
Es sind bald Vorstandswahlen, Vollversammlung des VDST.
Diese Fragen soltlen dort spätestens auf den Tisch, das
heißt, die Vereinsvorstände müssen jetzt!! mit der Nase
darauf gestoßen werden, damit noch rechtzeitig Anträge zur
Vollversämmlung gestellt werden können.
Tja, leider zu spaet, die Frist fuer die Beantragung von
Tagesordnungspunkten endete am 17.9.

Robert
--
.oOo.oOo.oOo.oOo.oOo.oOo.oOo.oOo.oOo.oOo.oOo.oOo.oOo.oOo.oOo.oOo.oOo.oOo.oOo.oO
Robert C. Helling School of Science and Engineering
International University Bremen
print "Just another Phone: +49 421-200 3574
stupid .sig\n"; http://www.aei-potsdam.mpg.de/~helling
Peter Wagner
2005-09-26 11:46:56 UTC
Permalink
Moin Robert,
Post by Robert C. Helling
Aber wie ist es denn, habe ich persoenlich als VdST Mitglied einen
Versicherungsvertrag mit Gehrling oder hat nur der VdST einen fuer
alle seine Mitglieder? Im letzteren Fall kann es natuerlich durchaus
sein, dass da immer mal die Konditionen nachverhandelt werden, wenn
der Versicherer meint, er koenne noch durch den Ausschluss von Risiken
Geld sparen und gleichzeitig das dem VdST (bzw seiner Spitze) zu gute
kommt, weil die damit meinen ihre neuen Brevets besser verkaufen zu
koennen.
Der VDST hat einen Vertrag mit Gerling für alle Mitglieder. Man kann
ja gern über Konditionen für seine Mitglieder nachverhandeln, aber
zum einen:

Muss dem Versicherungsnehmer jede Änderung der Versicherungsbedingung
mitgeteilt werden. Nehmen wir zur Vorsicht noch an, das ist vom Gerling
an den VDST geschehen, dann könnte man jetzt nur noch argumentieren,
dass der VDST es wohl versäumt, diese Änderungen dann seinen
Mitgliedern mitzuteilen. Die Informationspolitik VDST Vorstand
gegenüber seinen Mitgliedern lässt sowieso genügend zu wünschen
übrig.

Zum anderen ist das "Wir wollen Geld machen" - Argument nicht so
einfach tragbar. Der VDST ist immer noch ein eingetragener Verein, und
$5 der Satzung besagt auch, der Verein ist gemeinnützig.

Hier geht es also mMn vorrangig um eine gewisse, durch den
Vereinsvorstand angeschobene "finanzielle Unterstützung" der GmbH auf
Kosten der Mitglieder. Man legt den Vereinsmitgliedern eben
entsprechende Neuerungen auf, die Geld kosten, was dann halt der GmbH
zugute kommt.

Meines Erachtens ist diese Art der "Interessenverflechtung" nicht
akzeptierbar. Es ist jedoch auch schwer, dagegen anzugehen. Der Weg aus
den Vereinen über die Landesvorstände in die Bundestagung ist
manchmal recht steinig, wie einige in dieser Runde wissen.
Post by Robert C. Helling
Tja, leider zu spaet, die Frist fuer die Beantragung von
Tagesordnungspunkten endete am 17.9.
Eilantrag sollte eigentlich möglich sein, wenn eine entsprechende
Mehrheit zusammenkommt, die diesen Antrag stellt - $16 Abs. III der
VDST Satzung sieht jedenfalls Dinglichkeitsanträge vor.

Viele Grüße
Peter
Matthias Voss
2005-09-26 13:02:16 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Peter Wagner
Muss dem Versicherungsnehmer jede Änderung der Versicherungsbedingung
mitgeteilt werden. Nehmen wir zur Vorsicht noch an, das ist vom Gerling
an den VDST geschehen, dann könnte man jetzt nur noch argumentieren,
dass der VDST es wohl versäumt, diese Änderungen dann seinen
Mitgliedern mitzuteilen. Die Informationspolitik VDST Vorstand
gegenüber seinen Mitgliedern lässt sowieso genügend zu wünschen
übrig.
Zum anderen ist das "Wir wollen Geld machen" - Argument nicht so
einfach tragbar. Der VDST ist immer noch ein eingetragener Verein, und
$5 der Satzung besagt auch, der Verein ist gemeinnützig.
Das gehört 3mal unterstrichen!
Post by Peter Wagner
Hier geht es also mMn vorrangig um eine gewisse, durch den
Vereinsvorstand angeschobene "finanzielle Unterstützung" der GmbH auf
Kosten der Mitglieder. Man legt den Vereinsmitgliedern eben
entsprechende Neuerungen auf, die Geld kosten, was dann halt der GmbH
zugute kommt.
Meines Erachtens ist diese Art der "Interessenverflechtung" nicht
akzeptierbar. Es ist jedoch auch schwer, dagegen anzugehen. Der Weg aus
den Vereinen über die Landesvorstände in die Bundestagung ist
manchmal recht steinig, wie einige in dieser Runde wissen.
Eilantrag sollte eigentlich möglich sein, wenn eine entsprechende
Mehrheit zusammenkommt, die diesen Antrag stellt - $16 Abs. III der
VDST Satzung sieht jedenfalls Dinglichkeitsanträge vor.
Man könnte sich ja vorstellen, daß jemand zur Vorbereitung
einen mehr oder weniger offenen Brief schreibt an seine
Tauchlehrerkollegen, Vereinsvorstände, Verbandsfunktionäre,
inden einmal um Aufklärung gebeten wird, und zum anderen
unmissverständlich die eigene Position und die Folgen
fortbestehender Meinungsverschiedenheiten klargemacht werden.

Vielleicht bietet sich jemand an, so etwas auf seinem
Webserver zu beheimaten, damit z.B. auf diesem Wege eine
Unterschriftenliste zustande kommt.

Viele Grüße
Matthias
Peter Wagner
2005-09-26 10:18:47 UTC
Permalink
Moin Matthias,

Matthias Voss schrieb:

"Viel Wahres"

Das scheint genau der Punkt zu sein. Ich glaube, dass hier wirklich
zukünftig eine gewisse "Aushöhlung" erfolgen soll.
Post by Matthias Voss
Sollte sich das bewahrheiten, was jetzt schon im VDST
"Tec-Bereich" durchschimmert, daß nämlich nur Brevets des
VDST zählen, ist Ärger vorprogrammiert.
In der aktuellen Äquivalenzliste ist das schon so. Dort stehen jetzt
explizit VDST Spezialkurse zur Anerkennung für die jeweils
nächsthöheren Stufen.

Und es soll wohl noch einen Schritt weitergehen. Mir wurde von zwei
Wochen von einem Vorstandsmitglied unseres LV berichtet, dass
zukünftig die Aufkleber für Spezialkurse nicht mehr durch die TL
ausgegeben werden sollen, sondern nach Beantragung mit einer teuren PIC
über die VDST GmbH zugesandt werden.

Ich bin gerade dabei, dass genauer zu eruieren und vor allem, auf der
bevorstehenden Landesverbandstagung zur Vorbereitung der Bundestagung
dann anzusprechen. Zumindest bei uns im Verein regt sich heftiger
Widerstand gegen solche Geldschneidereien.

Es passt allerdings leider genau ins Bild.

Viele Grüße
Peter
Annerose und Guenter Mildenberger
2005-09-26 12:10:51 UTC
Permalink
Hi Peter,
Post by Peter Wagner
Und es soll wohl noch einen Schritt weitergehen. Mir wurde von zwei
Wochen von einem Vorstandsmitglied unseres LV berichtet, dass
zukünftig die Aufkleber für Spezialkurse nicht mehr durch die TL
ausgegeben werden sollen, sondern nach Beantragung mit einer teuren PIC
über die VDST GmbH zugesandt werden.
Ich bin gerade dabei, dass genauer zu eruieren und vor allem, auf der
bevorstehenden Landesverbandstagung zur Vorbereitung der Bundestagung
dann anzusprechen. Zumindest bei uns im Verein regt sich heftiger
Widerstand gegen solche Geldschneidereien.
falls Du naeheres weisst, wuerde mich auch interessieren
Post by Peter Wagner
Es passt allerdings leider genau ins Bild.
leider :-(

Gruss Annerose
--
FAQ von d.r.s.t unter http://www.oschn.de/drst/
Matthias Voss
2005-09-26 12:55:59 UTC
Permalink
Hallo Peter,
Post by Peter Wagner
In der aktuellen Äquivalenzliste ist das schon so. Dort stehen jetzt
explizit VDST Spezialkurse zur Anerkennung für die jeweils
nächsthöheren Stufen.
Das widerspricht zumindest dem Gedanken einer Äquivalenzliste.
Die Existenz einer solcher für das technische Tauchen beim
VDST wurde mir soeben bestätigt und umfasst z.B. RAB,IANTD,
TDI, PATD, ANDI.

Andererseits würde ich behaupten wollen, daß eine straighte
VDST-Ausbildung im technischen Tauchen z.Zeit wohl das
Bestmögliche darstellen könnte.

Wenn man denn die Tatsache tolerieren wollte, daß es einen
Überschneidungsbereich gibt, in dem auch das tiefere Tauchen
mit Pressluft Sinn macht bzw. als einzige Methode Tauchgänge
ermöglicht.
( Mit Trimix,daher kaltem Atemgas, und Argon im Trocki bebst
den dazugehörigen Flaschen sind z.B. in Camaret keine
Tauchgänge im Rahmen des üblichen möglich. Man müsste schon
zeitweise die Tide abschalten.
Post by Peter Wagner
Und es soll wohl noch einen Schritt weitergehen. Mir wurde von zwei
Wochen von einem Vorstandsmitglied unseres LV berichtet, dass
zukünftig die Aufkleber für Spezialkurse nicht mehr durch die TL
ausgegeben werden sollen, sondern nach Beantragung mit einer teuren PIC
über die VDST GmbH zugesandt werden.
Stimmt.
Bisweilen steht dort " die Karten sind über die
Geschäftsstelle zu beziehen". Schön für die Geschäftsstelle.
Meine Deutschkenntnisse bezeichnen diesen Satz als Präsenz
Indikativ, und nicht als Imperativ.
Das heißt, die Geschäftsstelle ist ein möglicher Weg zum
Bezug der Aufkleber, genau wie der Laserdrucker.

Für mich ist jetzt und in Zukunft, und ich hoffe, das hier
die größtmögliche Anzahl meiner Tauchlehrerkollegen
zustimmt, ist einzig und alleine entcheidend, das ein
befugter Tauchlehrer die Ausbildung dieses Spezialkurses
bestätigt hat.
Post by Peter Wagner
Ich bin gerade dabei, dass genauer zu eruieren und vor allem, auf der
bevorstehenden Landesverbandstagung zur Vorbereitung der Bundestagung
dann anzusprechen. Zumindest bei uns im Verein regt sich heftiger
Widerstand gegen solche Geldschneidereien.
Ibidem.

Viele Grüße
Matthias
Peter Wagner
2005-09-26 13:57:34 UTC
Permalink
Moin Matthias,
Post by Matthias Voss
Das widerspricht zumindest dem Gedanken einer Äquivalenzliste.
Die Existenz einer solcher für das technische Tauchen beim
VDST wurde mir soeben bestätigt und umfasst z.B. RAB,IANTD,
TDI, PATD, ANDI.
Wir reden etwas aneinander vorbei :-) Du meinst eine Äquivalenzliste
für das technische Tauchen, ich rede von der allgemeinen
Äquivalenzliste für Anerkennung für CMAS** bis CMAS***. In dieser
werden jetzt explizit bei verschiedenen Orgs nur noch VDST-Brevets
zugelassen.

http://www.vdst.de/fachbereich/ausbildung/fachbereich-ausbildung/inhalt/vdst-downloads/aequivalenzliste.pdf

Andererseits - ich habe meine Rebreatherausbildung bei TDI zu einem
Zeitpunkt gemacht, als beim VDST noch nichts angedacht war. Es wäre
ein Hohn, wenn man diese jetzt auf einmal nicht anerkennen würde und
damit ggf. sogar den Versicherungsschutz verweigern wollte. Wo ist
diese Äquivalenzliste "Technisches tauchen" denn einsehbar? Auf der
entsprechenden Seite des VDST jedenfalls nicht.
Post by Matthias Voss
Stimmt.
Bisweilen steht dort " die Karten sind über die
Geschäftsstelle zu beziehen". Schön für die Geschäftsstelle.
Meine Deutschkenntnisse bezeichnen diesen Satz als Präsenz
Indikativ, und nicht als Imperativ.
Das heißt, die Geschäftsstelle ist ein möglicher Weg zum
Bezug der Aufkleber, genau wie der Laserdrucker.
Auch ich war bislang davon ausgegangen, dass es lediglich um die
Spezialkurskärtchen geht. Und es ist ja nicht die Geschäftsstelle,
sondern die GmbH, die die Kärtchen/Aufkleber verkaufen will/muss.
Post by Matthias Voss
Für mich ist jetzt und in Zukunft, und ich hoffe, das hier
die größtmögliche Anzahl meiner Tauchlehrerkollegen
zustimmt, ist einzig und alleine entcheidend, das ein
befugter Tauchlehrer die Ausbildung dieses Spezialkurses
bestätigt hat.
Full ack. Aber eine Person hat sich wohl etwas darüber aufgeregt, dass
Tls schon mal ihre eigenen Aufkleber als Bestätigung für Spezialkurse
"gebastelt" haben. Da war jemand halt nicht mit einverstanden :-)
Post by Matthias Voss
Ibidem.
Tja, dann sind wir schon mindestens zwei Vereine, die sich dagegen
wehren wollen.

Viele Grüße
Peter
Dirk Macke
2005-09-27 11:55:31 UTC
Permalink
Post by Matthias Voss
Das widerspricht zumindest dem Gedanken einer Äquivalenzliste.
Die Existenz einer solcher für das technische Tauchen beim VDST wurde
mir soeben bestätigt und umfasst z.B. RAB,IANTD, TDI, PATD, ANDI.
Ist die irgendwo dokumentiert, bzw. hinterlegt?
Post by Matthias Voss
Andererseits würde ich behaupten wollen, daß eine straighte
VDST-Ausbildung im technischen Tauchen z.Zeit wohl das Bestmögliche
darstellen könnte.
Wo siehst du die grossen Unterschiede z.B. zu GUE?
Post by Matthias Voss
( Mit Trimix,daher kaltem Atemgas, und Argon im Trocki bebst den
dazugehörigen Flaschen sind z.B. in Camaret keine Tauchgänge im Rahmen
des üblichen möglich. Man müsste schon zeitweise die Tide abschalten.
Versteh' ich nicht. War aber auch noch nie in Camaret :-( Was ist denn
da das Problem?
Post by Matthias Voss
Bisweilen steht dort " die Karten sind über die Geschäftsstelle zu
beziehen". Schön für die Geschäftsstelle.
Das kenne ich nur von den DTSAs und da sind damit immerhin keine
zusaetzliche Kosten verbunden (im Preis der Abnahmekarte enthalten).
Wenn allerdings in Zukunft *alle* Brevets ueber diese Abnahmekarte
laufen (muessen) und die Karte deutet darauf durchaus hin, dann waere
das tatsaechlich eine erhebliche Preissteigerung (was kostet der
Aufkleber zur Zeit? EUR5? Dann waeren es immerhin >300%...!)
Post by Matthias Voss
Das heißt, die Geschäftsstelle ist ein möglicher Weg zum Bezug der
Aufkleber, genau wie der Laserdrucker.
Ich denke, der Punkt ist nicht der Aufkleber, sondern die verpflichende
Verwendung der Abhnahmekarte fuer _alle_ Brevets (nicht nur DTSAs) - und
die kostet EUR18...

Gruss,
Dirk
Matthias Voss
2005-09-28 05:55:03 UTC
Permalink
Hallo Dirk,
Post by Dirk Macke
Post by Matthias Voss
Das widerspricht zumindest dem Gedanken einer Äquivalenzliste.
Die Existenz einer solcher für das technische Tauchen beim VDST wurde
mir soeben bestätigt und umfasst z.B. RAB,IANTD, TDI, PATD, ANDI.
Ist die irgendwo dokumentiert, bzw. hinterlegt?
Frag bitte die Geschäftsstelle nach einem Dokument
Tec-dive.de 8/2003.
Post by Dirk Macke
Post by Matthias Voss
Andererseits würde ich behaupten wollen, daß eine straighte
VDST-Ausbildung im technischen Tauchen z.Zeit wohl das Bestmögliche
darstellen könnte.
Wo siehst du die grossen Unterschiede z.B. zu GUE?
Ich habe gerade meine Brille verlegt ..
Werden beim VDST die Ventil-auf-und-zu-Übungen aka
Valve-Drills mit Minimalvolumen im Trocki gemacht?
Post by Dirk Macke
Post by Matthias Voss
( Mit Trimix,daher kaltem Atemgas, und Argon im Trocki bebst den
dazugehörigen Flaschen sind z.B. in Camaret keine Tauchgänge im Rahmen
des üblichen möglich. Man müsste schon zeitweise die Tide abschalten.
Versteh' ich nicht. War aber auch noch nie in Camaret :-( Was ist denn
da das Problem?
Du kommst nicht bis zur Ankerleine. Und selbst mit
Rentnerleine bekommst du sehr lange Arme. Du musst dich
teilweise mit einarmigen Klimmzügen, Hand über Hand, nach
unten ziehen, und genau so wieder nach oben. Also Körper
gestreckt nach unten, und allmählich Hand über Hand nach
oben. Dabei noch den Trocki entlüften ;-).
Wenn du der Strömung die volle Angriffsfläche bietest,
solltest du vorher ausreichend Kraftsport gemacht haben,
oder es zereißt dich.
Post by Dirk Macke
Post by Matthias Voss
Bisweilen steht dort " die Karten sind über die Geschäftsstelle zu
beziehen". Schön für die Geschäftsstelle.
Das kenne ich nur von den DTSAs und da sind damit immerhin keine
zusaetzliche Kosten verbunden (im Preis der Abnahmekarte enthalten).
Wenn allerdings in Zukunft *alle* Brevets ueber diese Abnahmekarte
laufen (muessen) und die Karte deutet darauf durchaus hin, dann waere
das tatsaechlich eine erhebliche Preissteigerung (was kostet der
Aufkleber zur Zeit? EUR5? Dann waeren es immerhin >300%...!)
Post by Matthias Voss
Das heißt, die Geschäftsstelle ist ein möglicher Weg zum Bezug der
Aufkleber, genau wie der Laserdrucker.
Ich denke, der Punkt ist nicht der Aufkleber, sondern die verpflichende
Verwendung der Abhnahmekarte fuer _alle_ Brevets (nicht nur DTSAs) - und
die kostet EUR18...
Genau diesen Anschein hat es jetzt. Das ist aber "nicht
gewollt", sondern ein unabsichtlich so entstandener
Eindruck. Tatsächlich ist aber eine deutliche
Preissteigerung geplant und ein Umschalten von dem Einkleber
zu Spezialbrevet-Plastikkarten.

Ob das tatsächlich dem Willen der Mitglieder entspricht?
M.E. nicht, auch wenn es wahrscheinlich so dargestellt
werden wird, als onb die Mitglieder solches wünschten.

Für viel wahrscheinlicher halte ich es, das hiermit den
Leuten entgegengekomen werden soll, die auf einer
kommerziellen Basis ihren Kurs/Brevet machen, und die keinen
Taucher/innenpass wollen oder bekommen.

Gleichzeitig ist damit den Leuten der Wind aus den Segeln
genommen, die entdeckt haben, daß ihr Taucherpaß ihr
persönliches Eigentum ist, und nicht dasjenige des VDST oder
der Bundesrepublik Deutschland.
Ichh sage das explizit im Hinblick darauf, das einige
funktionäre bei Ansciht von Spaßbrevets a la Visual Basic
Diver und drastischerem quasi in Ohnmacht fielen und nach
Ahndung von Urheberrechtsverletzung, Urkundenfälschung, und
dergleichen Lastern riefen sowie Herausreißen der
inkriminierten Seiten androhten.

Vielleicht reflektiert die Plastikmanie deren neuere
Erkenntnisse über Eigentumsrecht; oder ein erneutes Abnicken
der kommerziellen Interessen durch die Landesverbände.

Wenn es anders werden sollte, ist der erste, m.E. dringend
nötige Schritt eine Änderung des Wahlrechts hin zum
deutlichen Vorrang des Selbstvertretungsrecht und weg vom
Delegationsprinzip durch die LV-Vorstände.
Es gibt da wahlrechtlich passendere Begriff, die fallen mir
aber gerade nicht ein.

Viele Grüße,
Matthias
Peter Wagner
2005-09-28 08:43:29 UTC
Permalink
Moin Matthias,
Post by Matthias Voss
Hallo Dirk,
Frag bitte die Geschäftsstelle nach einem Dokument
Tec-dive.de 8/2003.
Ich werde auch mal nachhaken :-) Kannst Du mir trotzdem per pm oder
besser per FAX eine Kopie zukommen zu lassen, da wir ja bald unsere
LV-Tagung haben. Dort möchte ich das dann gern "präsentieren".
Post by Matthias Voss
Genau diesen Anschein hat es jetzt. Das ist aber "nicht
gewollt", sondern ein unabsichtlich so entstandener
Eindruck. Tatsächlich ist aber eine deutliche
Preissteigerung geplant und ein Umschalten von dem Einkleber
zu Spezialbrevet-Plastikkarten.
Das wurde mir jetzt bestätigt, es ist definitiv "geplant". Allerdings
regt sich bereits der Widerstand in einigen Landesverbänden, so dass
noch Aussichten bestehen, dass es nicht dazu kommt.
Post by Matthias Voss
Ob das tatsächlich dem Willen der Mitglieder entspricht?
M.E. nicht, auch wenn es wahrscheinlich so dargestellt
werden wird, als onb die Mitglieder solches wünschten.
Ist sicherlich kein Wunsch aller Mitglieder, aber ich kann nur für
unseren Verein sprechen :-)
Post by Matthias Voss
Für viel wahrscheinlicher halte ich es, das hiermit den
Leuten entgegengekomen werden soll, die auf einer
kommerziellen Basis ihren Kurs/Brevet machen, und die keinen
Taucher/innenpass wollen oder bekommen.
Kärtchensammeln a la .... ?
Post by Matthias Voss
Ichh sage das explizit im Hinblick darauf, das einige
funktionäre bei Ansciht von Spaßbrevets a la Visual Basic
Diver und drastischerem quasi in Ohnmacht fielen und nach
Ahndung von Urheberrechtsverletzung, Urkundenfälschung, und
dergleichen Lastern riefen sowie Herausreißen der
inkriminierten Seiten androhten.
Nicht nur bei Ansicht von Spassbrevets!
Post by Matthias Voss
Vielleicht reflektiert die Plastikmanie deren neuere
Erkenntnisse über Eigentumsrecht; oder ein erneutes Abnicken
der kommerziellen Interessen durch die Landesverbände.
Beides scheint der Fall zu sein.
Post by Matthias Voss
Wenn es anders werden sollte, ist der erste, m.E. dringend
nötige Schritt eine Änderung des Wahlrechts hin zum
deutlichen Vorrang des Selbstvertretungsrecht und weg vom
Delegationsprinzip durch die LV-Vorstände.
Es gibt da wahlrechtlich passendere Begriff, die fallen mir
aber gerade nicht ein.
Wenn ich merke, dass mein LV unsere Vereinsinteressen nicht nach oben
vertritt bzw. aufgrund eines Votums im LV unsere Ansichten nicht
vertreten werden sollen, muss ich halt selbst zur Bundestagung fahren
und mein Stimmrecht wahrnehmen. Dieser Weg ist ja offen! Dazu muss das
Wahlrecht nicht geändert werden, aber es wäre eher angebracht, in den
vorbereitenden LV Tagungen dafür zu sorgen, dass Anträge noch
möglich sind. Nur müssten diese Tagungen dann wesentlich
frühzeitiger, also vor Abschluss der Fristen für Anträge,
stattfinden.

Viele Grüße
Peter

Matthias Voss
2005-09-25 20:04:00 UTC
Permalink
Hallo Stefan,
Post by Stefan Franz
Post by Joachim Warner
Versichert euch lieber bei Aqua Med!
nicht unbedingt...
Nicht versichert sind bei aquamed TG, "bei denen die Empfehlungen
international allgemein anerkannter Verbände [?] ... grob fahrlässig
nicht beachtet werden."
Der Begriff "grobe Fahrlässigkeit" wird m.W. im Schuldrecht
nicht mehr verwendet.
Er bedeutete jedoch, eine Handlung zu unternehmen mit dem
Wissen darum, daß der Eintritt eines Schadens dadurch mehr
als wahrscheinlich ist.

Wer also eine lange sichere Praxis z.B. mit Tieftauchen hat,
für den kann diese Formulierung nicht gelten.

Die Frage bleibt, was sich die Verfasser obiger
Versicherungsbedingungen gedacht haben. Für mich sehen
solche Formulierungen ( international anerkannt..)
in ihrer mangelnden Präzision amateurhaft aus, und tückisch
in ihrem Auslegungspielraum.

Grüße
Matthias
Post by Stefan Franz
Diese Formulierung lässt sich im konservativsten Fall als 30m-Grenze
interpretieren und bedeutet damit auf keinen Fall einen umfassenderen
Versicherungsschutz als die VDST-/Gerling-Version?!
Stefan Franz
2005-09-25 20:54:49 UTC
Permalink
Hallo Matthias,
Für mich sehen solche Formulierungen ( international
anerkannt..)
in ihrer mangelnden Präzision amateurhaft aus, und tückisch in ihrem
Auslegungspielraum.
genau darum ging es mir...


Gruß

Stefan
Ralph Holz
2005-09-27 18:06:29 UTC
Permalink
Hi,
Der Begriff "grobe Fahrlässigkeit" wird m.W. im Schuldrecht nicht mehr
verwendet.
Hm? Seit wann? Im Schuldrecht nur oder im Strafrecht? In meiner BGB-Vorlesung
vor 2 Jahren war er noch üblich. :-)

Ralph
--
For contact details, please see www.ralphholz.de.
Matthias Voss
2005-09-28 06:01:03 UTC
Permalink
Hi,
Post by Ralph Holz
Hi,
Der Begriff "grobe Fahrlässigkeit" wird m.W. im Schuldrecht nicht mehr
verwendet.
Hm? Seit wann? Im Schuldrecht nur oder im Strafrecht? In meiner
BGB-Vorlesung vor 2 Jahren war er noch üblich. :-)
Wie alt ist den da Script deiner Vorlesung von vor 2 Jahren?

Ich beziehe mich im wesentlichen auf Referate eines in
Taucherkreisen bekannten Referendars? am LG Oldenburg.

Könnte sein, daß einschlägige Texte beim VDST im
Downlaodbereich zu finden sind.

Grüße
Matthias
Grüße
Matthias
Martin Heggli
2005-09-25 21:44:56 UTC
Permalink
Post by Joachim Warner
Fazit 2: Gerling ab in die Tonne! Versichert euch lieber bei Aqua Med!
Wie hoch ist deine Provision?
--
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Joachim Warner
2005-09-26 07:39:22 UTC
Permalink
Post by Joachim Warner
Wenn jemand im VDST ist, in Hemmoor taucht und dort einen
dekokammerpflichtigen Unfall hat, wird er in der Regel per Heli nach
Bremen geflogen, ist ja fast um die Ecke.
Hallo an alle!

Ich nehme alles, was ich nach den ersten Infos über Gerling gesagt habe,
in vollem Umfang zurück, den die Nichtzahl-Problematik bezüglich der
Bremer Kammer betrifft alle drei Versicherer, also DNA, Gerling und Aqua
Med gleichermaßen.

Fakt ist folgendes: Mit Ausnahme der ZETÜM-Kammer in Bremen rechnen alle
deutschen Druckkammern eine Notfall-Behandlung nach Tabelle 6 mit
1462,50 Euro ab, bei leichten Dekuunfällen nach Tabelle 5 mit 961 Euro.
Darin sind die ärztlichen Leistungen bereits enthalten. ZETÜM verlangt
für die gleiche Tabelle 6-Leistung rund 3570 Euro, addiert ärztliche
Leistungen obendrauf zum Endbetrag von über 4000 Euro, und deshalb sind
alle Versicherer der Meinung, dass dies ein ungerechtfertigt hoher Preis
ist und zahlen ihn nicht. Das eingelieferte Notfallopfer (mit
Versicherung) ist von der Zahlungspflicht freigestellt.

Damit ist es also vollkommen egal, ob man als VDSTler bei Gerling oder
als Nicht-VDSTler bei Aqua Med oder DAN ist!

Übrigens kosten weitere Behandlungs-Kammerfahrten jeweils ca. 150 Euro,
so dass bei der Gesamtsumme von 15.000 Euro, die Gerlin und Aqua Med
haben (die DAN-Summe kenne ich nicht, dürfte identisch sein) genug
Deckung auch für eine längere Behandlung ist.

Anderes Thema, das auch angesprochen war: Zahlt die Versicherung bei
einem Unfall auf mehr als 40 m mit Luft? Dazu habe ich mich in eigenem
Interesse mal bei Aqua Med erkundigt (vielleicht kann jemand mal
Gleiches bei Gerling oder DAN tun):
Entscheidend ist der Begriff der groben Fahrlässigkeit, und die liegt
auch bei einem TG auf 50 m (erfahrener Taucher und nicht Anfänger mit 5
TG vorausgesetzt) nicht vor. Wer dagegen mit Luft absichtlich auf z. B.
80 m geht, handelt grob fahrlässig und bekommt keine Versicherungsleistung.
(Als Parallele wurde mir erklärt: Wenn auf einer Landstraße jemand mit
120 km/h statt 100 km/h unterwegs ist und das Auto im Graben versenkt,
ist das noch keine grobe Fahrlässigkeit, 140 km/ dagegen sehen die
Gerichte als grob fahrlässig.

Gruß

Jo
Peter Wagner
2005-09-26 08:53:57 UTC
Permalink
Moin Jo,
Post by Joachim Warner
Hallo an alle!
Ich nehme alles, was ich nach den ersten Infos über Gerling gesagt habe,
in vollem Umfang zurück, den die Nichtzahl-Problematik bezüglich der
Bremer Kammer betrifft alle drei Versicherer, also DNA, Gerling und Aqua
Med gleichermaßen.
Fakt ist folgendes: Mit Ausnahme der ZETÜM-Kammer in Bremen rechnen alle
deutschen Druckkammern eine Notfall-Behandlung nach Tabelle 6 mit
1462,50 Euro ab, bei leichten Dekuunfällen nach Tabelle 5 mit 961 Euro.
Darin sind die ärztlichen Leistungen bereits enthalten. ZETÜM verlangt
für die gleiche Tabelle 6-Leistung rund 3570 Euro, addiert ärztliche
Leistungen obendrauf zum Endbetrag von über 4000 Euro, und deshalb sind
alle Versicherer der Meinung, dass dies ein ungerechtfertigt hoher Preis
ist und zahlen ihn nicht. Das eingelieferte Notfallopfer (mit
Versicherung) ist von der Zahlungspflicht freigestellt.
Ich nehme an, Du hast diese Angaben telefonisch recherchiert. Der
letzte Satz relativiert die Angaben meines Erachtens aber dahingehend,
dass sich die Versicherer jetzt mit ZETÜM streiten, oder habe ich das
falsch verstanden?

Sollte dennoch das Opfer zur Kasse gebeten werden, erwarte ich im Falle
von Gerling eigentlich eine entsprechende Mitteilung über den VDST,
aber ich glaube, dort ist man viel zu sehr anderweitig beschäftigt
:-(.
Post by Joachim Warner
Anderes Thema, das auch angesprochen war: Zahlt die Versicherung bei
einem Unfall auf mehr als 40 m mit Luft? Dazu habe ich mich in eigenem
Interesse mal bei Aqua Med erkundigt (vielleicht kann jemand mal
Entscheidend ist der Begriff der groben Fahrlässigkeit, und die liegt
auch bei einem TG auf 50 m (erfahrener Taucher und nicht Anfänger mit 5
TG vorausgesetzt) nicht vor. Wer dagegen mit Luft absichtlich auf z. B.
80 m geht, handelt grob fahrlässig und bekommt keine Versicherungsleistung.
(Als Parallele wurde mir erklärt: Wenn auf einer Landstraße jemand mit
120 km/h statt 100 km/h unterwegs ist und das Auto im Graben versenkt,
ist das noch keine grobe Fahrlässigkeit, 140 km/ dagegen sehen die
Gerichte als grob fahrlässig.
Beim VDST habe ich im langen Emailverkehr mit dem VDST und diversen
Rechtsbeiständen (Annerose wird mir zustimmen :-)) herausbekommen,
dass es bislang noch Einschränkung bei TG tiefer als 40m mit Luft
gibt. Damals war der Anlass unserer Anfrager, dass ***-Taucher in
Frankreich bis 60m Tiefe mit Pressluft tauchen dürfen. Ob ein
Pressluft-Tg auf 80m jetzt noch versichert, sei dahingestellt.

Solange es keine weiteren Angaben dazu gibt, keine Änderungen der
Versicherungsbedingungen mitgeteilt werden etc... muss ich davon
ausgehen, dass diese damaligen Aussagen auch weiterhin Gültigkeit
haben.

Viele Grüße
Peter
Joachim Warner
2005-09-26 10:12:16 UTC
Permalink
Post by Peter Wagner
Post by Joachim Warner
Das eingelieferte Notfallopfer (mit
Versicherung) ist von der Zahlungspflicht freigestellt.
Ich nehme an, Du hast diese Angaben telefonisch recherchiert. Der
letzte Satz relativiert die Angaben meines Erachtens aber dahingehend,
dass sich die Versicherer jetzt mit ZETÜM streiten, oder habe ich das
falsch verstanden?
Moin Peter,

das ist durchaus denkbar, dass da jetzt einiges an Streit existiert.
Dazu weiß ich nichts, geht mich auch nichts an. Mir ging es bei der
Recherche einzig und allein um eine sachlich korrekte Darstellung der
Fakten, die uns als Taucher und Versicherte interessieren. Und das
endete eben u. a. in dem Fazit, dass nicht Gerling den Schwarzen Peter hat.
Post by Peter Wagner
Beim VDST habe ich im langen Emailverkehr mit dem VDST und diversen
Rechtsbeiständen (Annerose wird mir zustimmen :-)) herausbekommen,
dass es bislang noch Einschränkung bei TG tiefer als 40m mit Luft
gibt. Damals war der Anlass unserer Anfrager, dass ***-Taucher in
Frankreich bis 60m Tiefe mit Pressluft tauchen dürfen. Ob ein
Pressluft-Tg auf 80m jetzt noch versichert, sei dahingestellt.
80 m vermutlich nicht. Und 60 m: Ich würde es ungern ausprobieren, ob
sie zahlen. Denn garantiert beäugt der eine Versicherer die Klauseln des
anderen (DAN wohl weniger, weil die in Italien sind) und ggf.
entsprechende Gerichtsurteile. Und wenn einer auf 60 m verunfallt,
nichts bekommt und die Klage verliert, dürfte das Urteil gewisse
Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben.

Gruß

Jo
Gunnar Schroeter
2005-09-26 11:12:36 UTC
Permalink
Post by Joachim Warner
Und 60 m: Ich würde es ungern ausprobieren, ob
sie zahlen. Denn garantiert beäugt der eine Versicherer die Klauseln des
anderen (DAN wohl weniger, weil die in Italien sind) und ggf.
entsprechende Gerichtsurteile. Und wenn einer auf 60 m verunfallt,
nichts bekommt und die Klage verliert, dürfte das Urteil gewisse
Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben.
Irgendwer ist immer der erste. Ausser einer neuen Klarheit fuer alle
anderen duerfte sich das nix aendern.

Aber ich wuerde mich als Opfer fuer einen solche Unfall nur ungern
zur Verfuehgung stellen.


Liebe Gruesse,
Gunnar.
--
Dipl.-Inf. Gunnar Schröter | Tel: ++49-30-314-24921 FAX: -23516
TU Berlin Fakultät IV | e-mail: ***@cs.tu-berlin.de
Sekr. FR 6-1 | http://user.cs.tu-berlin.de/~schroetg/
Annerose und Guenter Mildenberger
2005-09-26 12:06:44 UTC
Permalink
Hi Peter,
Post by Peter Wagner
Sollte dennoch das Opfer zur Kasse gebeten werden, erwarte ich im Falle
von Gerling eigentlich eine entsprechende Mitteilung über den VDST,
aber ich glaube, dort ist man viel zu sehr anderweitig beschäftigt
:-(.
um so Kleinigkeiten kuemmert sich doch der Vdst nicht,
kostet nur, bingt nichts :-(
Post by Peter Wagner
Beim VDST habe ich im langen Emailverkehr mit dem VDST und diversen
Rechtsbeiständen (Annerose wird mir zustimmen :-)) herausbekommen,
dass es bislang noch Einschränkung bei TG tiefer als 40m mit Luft
gibt. Damals war der Anlass unserer Anfrager, dass ***-Taucher in
Frankreich bis 60m Tiefe mit Pressluft tauchen dürfen. Ob ein
Pressluft-Tg auf 80m jetzt noch versichert, sei dahingestellt.
Solange es keine weiteren Angaben dazu gibt, keine Änderungen der
Versicherungsbedingungen mitgeteilt werden etc... muss ich davon
ausgehen, dass diese damaligen Aussagen auch weiterhin Gültigkeit
haben.
Zustimmung. Ich habe auf Grund dieser vielen mails meine
Entscheidung getroffen und bin Zu DAN gewechselt. ´
Ich rechne eigendlich damit, dass längerfristig Aenderungen
in den Versicherungsbedingungen gibt.

Gruss Annerose
--
Mails bitte an mildenbergers at yahoo punkt com

FAQ von d.r.s.t unter http://www.oschn.de/drst/
Andre Monz
2005-09-26 10:41:09 UTC
Permalink
Hallo Joachim Warner <ng-spam-lese-ich-***@lycos.de>,
Du schriebst zu "Re: Hemmoor, Tauchunfall und VDSTler " :

[Gerling zahlt Bremer Kammer nicht]

Laut Auskunft des VDST ist das Unsinn!


Die Versicherung zahlt im Inland bei jedem Tauchunfall (Ausschlüsse
ausgenommen) Heilkosten bis 15.000 Euro.

So zumindest lautet die Antwort des VDST auf meine Anfrage dort.

Wenn jemand anderslautende Erkenntnisse hat, her damit :-)



Gruss, André
Martin Hillebrand
2005-09-26 11:50:54 UTC
Permalink
Hallo Jo.
Post by Joachim Warner
[...]
Anderes Thema, das auch angesprochen war: Zahlt die Versicherung bei
einem Unfall auf mehr als 40 m mit Luft? Dazu habe ich mich in eigenem
Interesse mal bei Aqua Med erkundigt (vielleicht kann jemand mal
Entscheidend ist der Begriff der groben Fahrlässigkeit, und die liegt
auch bei einem TG auf 50 m (erfahrener Taucher und nicht Anfänger mit 5
TG vorausgesetzt) nicht vor. Wer dagegen mit Luft absichtlich auf z. B.
80 m geht, handelt grob fahrlässig und bekommt keine Versicherungsleistung.
Aha. Und wo liegt die Grenze? Bin ich mit (80+50)/2 = 65m noch
versichert? Oder bei 60m? Oder bei 55m?

Was mich daran stört ist, daß es keine klaren Richtlinen gibt, an denen
sich der Kunde = Taucher orientieren kann.

Wenn für mich angenommenerweise 60m TG zur absoluten normalität gehöhren
würden und ich verunfalle, die Versicherung aber nicht zahlen würde,
dann hätte ich
a.) mir die Versicherung sparen können
b.) evtl. eine andere Versicherung suchen können
oder
c.) evtl. meinen Tauchstil anpassen können. (Wohlwissend, daß 60m nicht
für den Duchschnittstaucher sind und ich mich in einem grenzwertigen
Bereich bewege, was ja nich wirklich sein müsse.)

Viel "hätte, wäre, wenn" - aber ich hoffe der Sinn dahinter wird klar.

Hier tut eine klare Regelungen not!
Post by Joachim Warner
(Als Parallele wurde mir erklärt: Wenn auf einer Landstraße jemand mit
120 km/h statt 100 km/h unterwegs ist und das Auto im Graben versenkt,
ist das noch keine grobe Fahrlässigkeit, 140 km/ dagegen sehen die
Gerichte als grob fahrlässig.
Dieses Beispiel hat einen großen Unterschied: Es gibt wohl hinreichend
großes Datenmaterial und eine entsprechend große Anzahl von Urteilen,
ggfs. auch durch "Gutachter" gestützt.

Bei den Taucherlein gibts sowas (gottseidank) nicht.

Daher müßte meines erachtens sowas in der Police stehen, wie das bei DAN
der Fall ist.

Grüße
Martin,
auch bei Aqua-Med.
--
Zum Antworten bitte XY in der Adresse durch einen Punkt ersetzen!
FAQ / Charta von d.r.s.t: http://www.oschn.de/drst/faq.shtml
Schießen *ist* scheiße.
Bert Rudeck
2005-09-26 16:09:20 UTC
Permalink
[...]
Post by Joachim Warner
Fakt ist folgendes: Mit Ausnahme der ZETÜM-Kammer in Bremen rechnen alle
deutschen Druckkammern eine Notfall-Behandlung nach Tabelle 6 mit 1462,50
Euro ab, bei leichten Dekuunfällen nach Tabelle 5 mit 961 Euro. Darin sind
die ärztlichen Leistungen bereits enthalten. ZETÜM verlangt für die
gleiche Tabelle 6-Leistung rund 3570 Euro, addiert ärztliche Leistungen
obendrauf zum Endbetrag von über 4000 Euro, und deshalb sind alle
Versicherer der Meinung, dass dies ein ungerechtfertigt hoher Preis ist
und zahlen ihn nicht. Das eingelieferte Notfallopfer (mit Versicherung)
ist von der Zahlungspflicht freigestellt.
Ähnliches kann einem bei jedem Krankenhausaufenthalt passieren. Die Klinik
verlangt mehr Geld, als von der (Privat-)Krankenkasse üblicherweise bezahlt
wird. Die Kasse überweist der Klinik dann mit einem entsprechenden Hinweis
den gekürzten Betrag und teilt dem Versicherungsnehmer diesen Sachverhalt
mit. Verbunden mit der Empfehlung nicht zu zahlen, falls sich das
Krankenhaus den Differenzbetrag direkt beim Versicherten holen will.

(So hat es meine Frau zweimal erlebt mit unserem Kreiskrankenhaus und der
Signal Iduna als Versicherung. Das Krankenhaus hat die Kürzung übrigens
anscheinend geschluckt. Zumindest sind meiner Frau gegenüber keine
Nachforderungen erhoben worden.)

Gruß,
Bert
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